Unternehmensberater Thomas Sießegger weist in seinen Seminaren immer wieder zu Recht auf die strategische Bedeutung der §37.3-Beratungen für Pflegedienste hin. Bei jedem Kunden kann durchschnittlich 2 x jährlich eine refinanzierte »Kann-Beratung« stattfinden, um notwendige Leistungsanpassungen zu vereinbaren. Die zwischenzeitlich deutlich verbesserte Vergütung für die Kann-Beratung unterstreicht dies noch.
Für jeden Pflegedienst besteht die Gefahr, dass in der Vergangenheit mit dem Kunden und Angehörigen vereinbarte Leistungspakete nicht mehr bedarfsgerecht sind. Sei es durch hinzugekommene gesundheitliche Einschränkungen oder sei es durch den Wunsch nach ergänzenden Dienstleistungen in Pflege und hauswirtschaftlicher Unterstützung. Im Vorfeld eines §37.3-Beratungsbesuches steht eine 360°-Ansicht des Kunden im Büro zur Verfügung. Der Blick richtet sich auf die vier Bereiche: Wirtschaftlichkeit, Leistungserbringung, Pflegedokumentation und Pflegeprozess.
»Nach unseren sehr guten Erfahrungen mit snap ambulant bei fast 200 Patienten und den .snap MDA-Geräten sind wir 2010 mit .snap PPC (PflegePlanungClassic) gestartet. Nicht nur unsere über 40 Pflegekräfte sind begeistert. Auch die Auditoren der kürzlich durchgeführten Qualitätsprüfung waren von den damit erstellten Pflegeplanungen angetan. Durch die Möglichkeit der individuellen Anpassung des Katalogs, die Übersichtlichkeit der Darstellung und die enorme Zeitersparnis bei der Evaluation hat die euregon AG mit snap PPC unsere Erwartungen wieder voll und ganz erfüllt.«
Lydia Leimberg,
Pflegedienstleitung, St. Vinzentinus-Verein Furth im Wald e.V.
Spitzenverband: Caritasverband für das Bistum Regensburg
Kunde seit: 2008